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Tagespflege - Was kostet die Betreuung?

Tagespflege - Was kostet die Betreuung?

Wahrscheinlich ist es die Frage alle Fragen: Was kostet die Tagespflege? Welche Leistungen übernehmen Kasse und Kommune? Wie hoch ist der Anteil der Pflegeversicherung? Ebenso wie der Leistungsumfang einer Pflegeeinrichtung, so fallen auch die Kosten für Tagespflege unterschiedlich aus - je nach Einrichtung, Region und Leistungspaket. Die genaue Berechnung und Bezuschussung ist somit individuell und kompliziert. Gerne helfen Ihnen unsere Experten, die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten. Auch helfen wir bei der Beantragung von Leistungen, die Ihnen seitens des Gesetzgebers zustehen, unterstützen Sie bei Anträgen und Behördengängen.

Vorweg: Die Gebühren für die Tagespflege beinhalten An- und Abreise, Betreuung durch Fachpersonal, Verpflegung und vielfältige Angebote zur Freizeitgestaltung und Therapie. Die Leistungen der Pflegeversicherung für die Tagespflege stehen pflegebedürftigen Versicherten ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu ihrem Pflegegeld, den Pflegesachleistungen und ihrem Entlastungsbetrag grundsätzlich zu. Die Kosten für die pflegerische Grundversorgung und den Fahrdienst übernimmt bis zu einer bestimmten Summe die Pflegeversicherung. Was darüber hinaus geht, zum Beispiel für Verpflegung und intensivere Betreuung, muss der Pflegebedürftige jedoch selbst zahlen.

Übersicht der Kosten je Besuchstag

Tagespflegesatz, Stand 01.01.2021
Pflegegrad Kosten in Euro
Pflegegrad 1: 56,46 Euro
Pflegegrad 2: 59,11 Euro
Pflegegrad 3: 61,76 Euro
Pflegegrad 4: 65,11 Euro
Pflegegrad 5: 68,11 Euro
Weitere Kosten pro Besuchstag, Stand 01.01.2021
Kostenart (unabhängig vom Pflegegrad) Kosten in Euro
Umlage zur Ausbildung Altenpflege NRW* 4,56 Euro
Umlage zur generalistischen Pflegeausbildung* 4,75 Euro
Betreuung nach § 43B SGB XI** 7,86 Euro
Verpflegung*** 8,66 Euro
Unterkunft*** 12,85 Euro
Fahrtkosten pro Strecke (ab 01.12.2021)*
Entfernung zur Tagespflege normale Fahrt Fahrt mit Hilfsmitteln Fahrt mit Rollstuhl
bis 4 km: 9,90 Euro 13,00 Euro 37,50 Euro
4 km bis 6 km: 13,50 Euro 18,00 Euro 46,00 Euro
6 km bis 8 km: 20,00 Euro 25,00 Euro 46,00 Euro
ab 8 km: 25,00 Euro 29,00 Euro 46,00 Euro

Gesamtkosten je Besuchstag

Tagespflegesatz, Stand 01.01.2021
Pflegegrad Kosten in Euro max. Anteil der Pflegekasse in Euro mögliche Besuche****
Pflegegrad 1: 100,64 Euro 0,00 Euro 0
Pflegegrad 2: 103,29 Euro 689,00 Euro 7
Pflegegrad 3: 105,94 Euro 1.298,00 Euro 12
Pflegegrad 4: 108,61 Euro 1.612,00 Euro 15
Pflegegrad 5: 111,26 Euro 1.995,00 Euro 18

* Diese Kosten werden im Rahmen der Leistungen nach § 41 SGB XI (Tages- und Nachtpflege), abhängig von dem Pflegegrad, von der Pflegekasse bis zum monatlichen Maximalbetrag refinanziert.

** Diese Kosten werden im Rahmen der Leistungen nach § 43b SGB XI (Zusätzliche Betreuung und Aktivierung), unabhängig von dem Pflegegrad, von der Pflegekasse refinanziert.

*** Diese Kosten können über den sog. Entlastungsbetrag (125,00 /Monat unabhängig von dem Pflegegrad) nach § 45b SGB XI refinanziert werden. Der im Kalenderjahr nicht verbrauchte Betrag kann in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

**** mögliche von der Pflegekasse finanzierte monatliche Besuche

Gerne helfen wir Ihnen, Ihre individuellen Kosten zu ermitteln. Auch bei der Klärung der Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse und den entsprechenden Anträgen bei den Ämtern stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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